Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV)

Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV)

Sehr geehrte Regierungsrätin Kolly, Sehr geehrter Herr von Sury, Sehr geehrte Damen und Herren. Sie haben uns mit Schreiben vom 31. Januar 2023 eingeladen, am genannten Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen. Wir bedanken uns fĂ¼r die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Wir sind mit den vorgeschlagenen Änderungen im Grundsatz einverstanden. Unsere Kommentare und Änderungsanträge zu einzelnen Bestimmungen finden sich nachfolgend.

 

§ 3bis Abs. 2 KBV


Die Meldepflicht fĂ¼r innenaufgestellte Wärmepumpen ist zu begrĂ¼ssen. Aus unserer Sicht genĂ¼gt eine Frist von 30 Tagen, um der örtlichen Baubehörde die Unterlagen einzureichen.


Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei Bauvorhaben fĂ¼r Solaranlagen 30 Tage reichen, bei Wärmepumpen jedoch nicht. Eine PV-Anlage ist eine zusätzliche Haustechnik. Das Bauvorhaben ist im Normalfall zeitlich unkritisch und das Haus funktioniert auch ohne PV-Anlage. Bei einer Wärmepumpe muss es allenfalls schneller gehen, wenn diese als Ersatz fĂ¼r eine defekte fossile Heizung benötigt wird.

 

Wir beantragen, die Frist bei 30 Tagen festzusetzen.


§ 3bis KBV


Das Meldeverfahren fĂ¼r PV-Anlagen und neu innenaufgestellten Wärmepumpen verlangt von den Bauherren weiterhin die identischen Unterlagen (Â«Ă¼blichen Baugesuchsunterlagen»). Das bedeutet, dass in der Praxis weder die Bauherren noch die Verwaltungen erheblich entlastet werden. Optimalerweise fĂ¼hrt ein Meldeverfahren fĂ¼r die Bauherren und die Verwaltungen auch zu einer gewissen Entlastung und vereinfacht die Abläufe.

 

Wir beantragen zu prĂ¼fen, ob bei den Meldeverfahren auf das Einreichen gewisser Unterlagen verzichtet werden könnte. Die Botschaft ist mit den Resultaten der PrĂ¼fung zu ergänzen.

 
§ 3ter Abs. 1 KBV


Es ist zu begrĂ¼ssen, dass gewisse untergeordnete Bauten und Anlagen von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden. Dies reduziert den bĂ¼rokratischen Aufwand zur Erstellung eines Baugesuches fĂ¼r den Bauherrn und entlastet gleichzeitig die Bewilligungsbehörden. Hier besteht allerdings eine gewisse Gefahr des «Wildwuchses», die Grenzen zu einem ordentlichen Baugesuch sind teilweise unscharf. Es könnte deshalb hilfreich sein, dass fĂ¼r Teile solcher Vorhaben eine vereinfachtes Meldeverfahren besteht. Damit hätte die Baubehörde zumindest eine minimale Kontrollmöglichkeit.


Die Begrenzung von bewilligungsfreie Bauten und Anlagen nur auf die Bauzone ist sehr zu begrĂ¼ssen. Ausserhalb der Bauzonen soll aus unserer Sicht in jedem Fall ein Baugesuch notwendig sein.

 

Wir beantragen die PrĂ¼fung eines sehr vereinfachten Meldeverfahrens fĂ¼r Bauvorhaben, bei denen die Gefahr eines «Wildwuchses» bestehen könnte. Die Botschaft ist mit den Resultaten der PrĂ¼fung zu ergänzen.


§ 8 Abs. 1 KBV


Wir können nachvollziehen, die Beschwerdefristen vereinheitlichen zu wollen. Jedoch fĂ¼hrt dies zu einer längeren Dauer der Bewilligungsverfahren. 
Aus unserer Sicht besteht keine Veranlassung, die Einsprachefrist auf 20 Tage zu verlängern. Das Verbandsbeschwerderecht kann auch mit 14 Tagen gewährleistet werden. Es besteht die Möglichkeit einer vorsorglichen Einsprache, mit welcher die BegrĂ¼ndung nach Ablauf der Einsprachefrist nachgereicht werden kann.

 

Wir beantragen, die Frist bei 14 Tagen zu belassen.

 

Die GrĂ¼nliberale Partei bittet den Regierungsrat, den vorgebrachten Vorschlägen Rechnung zu tragen.


GrĂ¼nliberale Partei Kanton Solothurn

 

Verabschiedet vom Vorstand der GrĂ¼nliberalen Partei Kanton Solothurn am 30. März 2023.