Wir unterstützen für die Anpassung der Vorlage zwei Stossrichtungen. Entweder werden die gesetzlichen Vorgaben an die Gemeinden reduziert (mehr Gestaltungsraum für die Gemeinden) oder der Kanton beteiligt sich stärker an der Finanzierung oder vielmehr, findet sich bezüglich der Finanzierung vor der Überweisung der Vorlage an den Kantonsrat mit den Einwohnergemeinden.