Der nun vorgeschlagene Weg ist jedoch der falsche. Eltern für obligatorische Deutschkurse ihrer Kinder bezahlen zu lassen, widerspricht dem verfassungsmässigen Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht. Das Bundesgericht hat vergleichbare Regelungen bereits aufgehoben. Es macht keinen Sinn, sehenden Auges ein Gesetz zu schaffen, das mit grosser Wahrscheinlichkeit vor Bundesgericht keinen Bestand hätte.
Stattdessen wollen wir die frühe Sprachförderung konsequent umsetzen. Die gesetzlichen Instrumente dafür bestehen bereits: Kinder mit ausgewiesenem Förderbedarf können zum Besuch eines Angebots verpflichtet werden. Dieses System wurde erst vor kurzem eingeführt und soll nun zuerst seine Wirkung entfalten und wie vorgesehen evaluiert werden.
Die GLP erwartet von den Parteien, die den ursprünglichen Vorstoss erheblich erklärt haben, konkrete Vorschläge, wie ihr Anliegen verfassungskonform umgesetzt werden kann. Werden rechtlich zulässige und praktisch umsetzbare Lösungen vorgelegt, sind wir bereit, diese ergebnisoffen zu prüfen.
Armin Egger, Präsident GLP Kanton Solothurn: «Wir teilen das Ziel: Kinder sollen beim Kindergarteneintritt möglichst gut Deutsch können. Aber ein Gesetz zu beschliessen, von dem wir bereits heute wissen, dass es mit grosser Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist, löst kein einziges Problem. Wir brauchen wirksame frühe Sprachförderung statt Symbolpolitik.»
Unterlagen Vernehmlassung Kanton: