soH: Transparenz begrüsst, Abberufung nachvollziehbar – strukturelle Aufarbeitung bleibt Pflicht

soH: Transparenz begrüsst, Abberufung nachvollziehbar – strukturelle Aufarbeitung bleibt Pflicht

Die GLP Kanton Solothurn begrüsst, dass der Regierungsrat mit den nun vorliegenden Informationen und Unterlagen zusätzliche Transparenz über die Vorgänge bei der Solothurner Spitäler AG (soH) und insbesondere über die Abberufung des damaligen Verwaltungsratspräsidenten schafft. Die zusätzlichen Informationen machen den zeitlichen Ablauf und die Beweggründe des Regierungsrats wesentlich besser nachvollziehbar. Transparenz ist der richtige Weg, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Die Abberufung des damaligen Verwaltungsratspräsidenten Kurt Fluri ist für die GLP aufgrund der nun vorliegenden Informationen nachvollziehbar. Die Differenzen zwischen Regierungsrat und Verwaltungsratspräsident entstanden offensichtlich nicht erst nach der Medienkonferenz vom 2. Juli. Bereits im April hatte der Regierungsrat einen Wechsel im Präsidium als angezeigt erachtet und die aus seiner Sicht ungenügende Kommunikation thematisiert. Wer festgestellte personalrechtliche Verfehlungen anschliessend öffentlich relativiert, statt glaubwürdig aufzuzeigen, wie diese behoben werden, gefährdet die notwendige Vertrauensbasis für die Zusammenarbeit mit dem Eigentümer. Die Übergangslösung im Präsidium und die öffentliche Ausschreibung der definitiven Nachfolge sind deshalb sachgerecht und sichern die notwendige Kontinuität.
 
Damit ist die soH-Affäre für die GLP aber nicht abgeschlossen. Ein personeller Wechsel behebt das Symptom, nicht die strukturellen Ursachen. Die Untersuchungen zeigen erhebliche Mängel bei Zulagen, Vergütungen, Spesen, Gleitzeitauszahlungen und internen Prozessen. Gleichzeitig räumt der Regierungsrat selbst Defizite bei der kantonalen Aufsicht ein. Bei personalrechtlichen Fragen fehlte ein institutionalisierter Austausch zwischen Kanton und soH, während die Doppelrolle der Kantonalen Finanzkontrolle als Revisionsstelle und Instrument der kantonalen Aufsicht eine wirksame Aufsicht erschwerte. Genau hier liegt der eigentliche Handlungsbedarf.
 
Die GLP hält deshalb an ihrer bereits im Juli erhobenen Forderung nach einer schonungslosen strukturellen Aufarbeitung fest. Die Abberufung eines Verwaltungsratspräsidenten löst keine Governance-Probleme. Es muss geklärt werden, weshalb bestehende Führungs- und Kontrollmechanismen über Jahre nicht ausreichend funktioniert haben und wie vergleichbare Entwicklungen künftig verhindert werden.
 
Die GLP erwartet deshalb:
  • Beteiligungsmanagement grundsätzlich überprüfen: Eigentümerstrategien, Steuerungsziele, Informationsflüsse und Reporting sind nicht nur bei der soH, sondern grundsätzlich bei den kantonalen Beteiligungen zu überprüfen. Die Erkenntnisse aus der soH-Affäre müssen auch für andere Beteiligungen genutzt werden.
  • Aufsicht institutionalisieren: Der fehlende regelmässige Austausch zwischen Kanton und seinen Beteiligungen muss mit klaren Rollen, Kompetenzen, Informationspflichten und Eskalationswegen geregelt werden.
  • Doppelrolle der Kantonalen Finanzkontrolle entflechten: Die vom Regierungsrat angekündigte Entflechtung der Funktionen als Revisionsstelle und Instrument der kantonalen Aufsicht ist konsequent umzusetzen.
  • Massnahmen vollständig und überprüfbar umsetzen: Die Weisungen gemäss RRB Nr. 2026/1231 sind konsequent umzusetzen. Über den Fortschritt muss transparent Bericht erstattet werden.
  • Verantwortlichkeiten und Rückforderungen konsequent klären: Unrechtmässig ausgerichtete Leistungen sind soweit rechtlich möglich zurückzufordern. Rückgriffsansprüche und Verantwortlichkeiten müssen ernsthaft geprüft werden und dürfen nicht im Sand verlaufen.
  • Parlament angemessen einbeziehen: Das neue Aufsichtskonzept und die daraus gewonnenen grundsätzlichen Erkenntnisse für das kantonale Beteiligungsmanagement müssen auch gegenüber dem Kantonsrat beziehungsweise seinen zuständigen Aufsichtsorganen transparent gemacht werden.
 
Für die GLP steht dabei nicht die Suche nach weiteren Köpfen im Vordergrund. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wie der Kanton seine Verantwortung als Eigentümer künftig verlässlich und professionell wahrnimmt. Ebenso wichtig ist festzuhalten: Die festgestellten Probleme betreffen Führung, Prozesse und Aufsicht – nicht die Mitarbeitenden der soH, die täglich die Gesundheitsversorgung der Solothurner Bevölkerung sicherstellen.
 
Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) unterstützt die GLP zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Mit den Untersuchungen des Regierungsrats und der Geschäftsprüfungskommission liegen bereits umfangreiche Abklärungen zu den festgestellten Missständen und den Defiziten in Führung und Aufsicht vor. Für die GLP steht deshalb nicht eine weitere parallele Untersuchung im Vordergrund, sondern die konsequente Umsetzung der beschlossenen Massnahmen und die strukturelle Verbesserung des kantonalen Beteiligungsmanagements. Sollten dabei neue wesentliche Sachverhalte bekannt werden oder zentrale Fragen unbeantwortet bleiben, ist die Situation neu zu beurteilen.
 
«Transparenz und ein Wechsel an der Spitze waren notwendig. Sie ersetzen aber die strukturelle Aufarbeitung nicht. Entscheidend ist jetzt, dass der Kanton aus den Fehlern lernt und seine Eigentümersteuerung so aufstellt, dass Verantwortlichkeiten klar sind und die Kontrolle tatsächlich funktioniert», sagt Samuel Beer, Kantonsrat GLP.
 
Die GLP wird die Umsetzung der angekündigten Massnahmen im Kantonsrat eng begleiten und prüfen, ob die strukturellen Fragen des kantonalen Beteiligungsmanagements mit einem parlamentarischen Vorstoss verbindlich aufgegriffen werden müssen.